LETZTE AKTUALISIERUNG: 10. März 2026
AGB
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von DieAnpacker und enthalten wichtige Informationen zu Vertragsabschluss, Leistungsumfang, Preisen, Zahlungsbedingungen, Haftung und Stornierungen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen DieAnpacker – Gentrit Hoxha und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
• schriftliche Auftragsbestätigung,
• ausdrückliche Terminzusage,
• oder tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten. Dazu zählen insbesondere:
• zusätzliche Tragewege,
• Wartezeiten,
• Demontage- oder Montagearbeiten,
• Verpackungsarbeiten,
• Entsorgungsleistungen,
• Zusatzfahrten,
• kurzfristige Terminänderungen,
• schwer transportierbare oder besonders sperrige Gegenstände.
4. Preise und Abrechnung
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro.
Bei Verträgen mit Verbrauchern verstehen sich die Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, bei Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand oder nach dem vereinbarten Stundensatz.
Zusätzlicher Aufwand, der bei Angebotslegung nicht vorhersehbar war oder durch Umstände auf Seiten des Auftraggebers entsteht, wird gesondert verrechnet.
5. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort nach Rechnungslegung fällig.
Wir sind berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.
Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, ist der Auftrag erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere:
• richtige und vollständige Angaben über Art und Umfang des Transport- oder Räumungsguts,
• Bekanntgabe besonderer Umstände wie enge Stiegenhäuser, fehlender Lift, Halteverbote, lange Tragewege oder besonders schwere Gegenstände,
• Sicherstellung des Zugangs zu Abhol- und Zielort,
• rechtzeitige Anwesenheit oder Erreichbarkeit,
• Bereitstellung nötiger Genehmigungen oder Zufahrtsmöglichkeiten,
• geeignete Kennzeichnung empfindlicher oder zerbrechlicher Gegenstände.
Mehrkosten, Verzögerungen oder Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
7. Besondere Bestimmungen für Umzüge und Transporte
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, umfasst unsere Leistung nur den Transport der vereinbarten Gegenstände.
Nicht automatisch umfasst sind insbesondere:
• Demontage und Montage von Möbeln,
• Anschluss oder Abbau von Elektro- oder Sanitärgeräten,
• Verpackung von Inhalten,
• Entleerung von Kästen, Kommoden oder Schränken,
• Entsorgung von Verpackungsmaterial,
• behördliche Genehmigungen oder Halteverbotszonen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände transportfähig vorbereitet sind.
8. Transportausschluss
Vom Transport ausgeschlossen sind insbesondere:
• Gefahrengüter,
• leicht entzündliche oder explosive Stoffe,
• Waffen und Munition,
• verbotene Substanzen,
• lebende Tiere,
• nicht ausreichend gesicherte oder auslaufgefährdete Gegenstände,
• Gegenstände, deren Transport für Mitarbeiter, Fahrzeuge oder Dritte ein unzumutbares Risiko darstellt.
Wir sind berechtigt, den Transport einzelner Gegenstände aus Sicherheitsgründen abzulehnen.
9. Entrümpelungen und Entsorgungen
Bei Entrümpelungen erfolgt die Entsorgung nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sich unter den zu entsorgenden Gegenständen keine Wertgegenstände, Dokumente, Bargeld, Schmuck oder sonstige wichtige Unterlagen befinden.
Für irrtümlich entsorgte Gegenstände, die nicht vorab ausdrücklich als von der Entsorgung ausgenommen gekennzeichnet wurden, wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Termine und Verzögerungen
Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Dazu zählen insbesondere:
• Verkehr,
• Wetter,
• Straßensperren,
• technische Gebrechen,
• behördliche Anordnungen,
• Verzögerungen durch Dritte,
• fehlende Mitwirkung des Auftraggebers.
In solchen Fällen verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
11. Stornierung und Terminverschiebung
Terminverschiebungen und Stornierungen bedürfen der schriftlichen Form (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:
• bis 72 Stunden vor dem Termin: kostenfrei
• weniger als 72 Stunden vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Auftragswertes
• weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichtanwesenheit: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
Bereits angefallene Fremdkosten, Reservierungen oder Sonderaufwendungen sind jedenfalls zu ersetzen.
12. Haftung
Wir haften für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden und nicht gegenüber Verbrauchern in Fällen, in denen ein Ausschluss gesetzlich unzulässig ist.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
• gewöhnliche Abnützung,
• verdeckte Mängel an Möbeln oder Gegenständen,
• unzureichend verpackte Gegenstände,
• empfindliche Gegenstände ohne entsprechende Kennzeichnung,
• Schäden infolge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers.
Für besonders wertvolle, empfindliche oder unersetzbare Gegenstände ist der Auftraggeber verpflichtet, uns vorab schriftlich darauf hinzuweisen.
13. Rügepflicht bei offensichtlichen Schäden
Offensichtliche Schäden oder Verluste sind uns möglichst sofort bei Übergabe bzw. unmittelbar nach Leistungserbringung mitzuteilen.
Spätere Reklamationen müssen schriftlich und nachvollziehbar erfolgen.
14. Widerrufsrecht für Konsumenten
Sofern der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher abgeschlossen wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht. Bei Dienstleistungen besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir bereits vor Ablauf dieser Frist mit der Leistung beginnen, nimmt er zur Kenntnis, dass bei vollständiger Vertragserfüllung das Widerrufsrecht erlischt und bei bereits teilweise erbrachter Leistung ein verhältnismäßiger Betrag zu bezahlen ist.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält unsere gesonderte Datenschutzerklärung.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht in Graz als Gerichtsstand vereinbart.
Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen
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17. Schlussbestimmungen
Bei Entrümpelungen erfolgt die Entsorgung nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sich unter den zu entsorgenden Gegenständen keine Wertgegenstände, Dokumente, Bargeld, Schmuck oder sonstige wichtige Unterlagen befinden.
Für irrtümlich entsorgte Gegenstände, die nicht vorab ausdrücklich als von der Entsorgung ausgenommen gekennzeichnet wurden, wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.